Baumgutachten
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Für Bäume mit einem Teil- oder Totalschaden besteht grundsätzlich Anspruch auf Realersatz. Das heisst, der Schadenersatz wird mit einem grösstmöglichen lieferbaren Baumersatz berechnet. Die Schadenersatzberechnung wird nach den VSSG/BSB Richtlinien ausgeführt.